„Zur Sicherung und Verbesserung der Grund- und Nahversorgung der umliegenden Wohnquartiere wird beabsichtigt, die Erweiterung des Lebensmittel-Vollsortimenters an der Wilhelmstraße in Auerbach zu ermöglichen“, erklärt Fraktionsvorsitzender Markus Woißyk für die CDU-Fraktion. „Der Nahversorger ist bereits seit sehr vielen Jahren am Standort etabliert und das soll nach Auffassung der Union auch weiterhin so bleiben. Zurückliegende Bestrebungen für eine Verlagerung an den Berliner Ring hatten wir vor einigen Jahren eine klare Absage erteilt. Damit wäre der Markt zu weit von den Wohngebieten weggerückt worden.“

Die in dieser Sitzungsrunde vorliegende Verwaltungsvorlage sieht die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes vor. Der erste Anlauf in den städtischen Gremien Ende letzten Jahres warf einige Fragen auf. Folgerichtig hatte zum damaligen Zeitpunkt die erst seit einigen Tagen im Amt befindliche Erste Stadträtin Nicole Rauber-Jung im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss diese zurückgenommen, um mit dem Vorhabenträger die vorgebrachten Fragen zu klären.

Hier ging es zum einen um die Höhe des zukünftigen Anbaues direkt an der Wilhelmstraße. Mit zwei Vollgeschossen und einem möglichen Staffelgeschoss wurde die ursprüngliche angedachte Festsetzung nun deutlich reduziert. Mit der in den Unterlagen beigelegten Visualisierung wird den Stadtverordneten aufgezeigt, wie an dieser bedeutenden städtebaulichen Straßenkreuzung die Erweiterung des Marktes aussehen wird.

Weiter geht es zum anderen auch um den Knotenpunkt Wilhelmstraße Ecke Schillerstraße. „Hier hatte damals die CDU-Fraktion im Ausschuss angeregt, im Zuge der Erweiterungspläne auch die aktuelle Verkehrssituation zu überprüfen“, erklärt CDU-Stadtverordneter Carmelo Torre. „Hinweise aus der Bevölkerung sollten Berücksichtigung finden und eine Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer - gerade für Rad- und Fußgänger - herbeiführen.

Vorgeschlagen wird nun, von der Saarstraße kommend die bestehende Ein- und Ausfahrt zukünftig nur noch als Einfahrt zu verwenden. Die Ausfahrt vom Parkplatz soll weiterhin von der bestehenden Ein- und Ausfahrt am nördlichen Ende des Grundstückes erfolgen.

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