Die Planungen der Stadt, den Bereich Riedwiese als Gewerbegebiet auszuweisen, bestehen unverändert fort, da der Bedarf an Gewerbeflächen besteht und insbesondere auch bestehenden Unternehmen weiteren Platz für Expansion benötigen. Gleichzeitig haben diese Planungen massive Bedenken bei Anwohnern hervorgerufen, die insbesondere mehr Staub und Lärm befürchten. Vor allem der mögliche Betrieb einer sogenannten Brecheranlage steht im Fokus der Kritik. Eine solche Anlage wird nun ausgeschlossen.

„Wir wollen uns an dieser Stelle nicht gegen den Willen der Anwohner stellen, auch wenn die Prüfung einer Brecheranlage beim zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt noch nicht mal beantragt ist“, sagt Bürgermeister Rolf Richter. „Unabhängig von der bisherigen Sachargumentation gehen wir damit auf die Sorgen, Ängste und Kritik der Bürgerinnen und Bürger ein: Die Anlage wird nicht kommen“, betonen die Fraktionsvorsitzenden Markus Woißyk, Doris Sterzelmaier und Franz Apfel.

An dem Bauleitplanverfahren soll die Stadt Bensheim weiterhin festgehalten werden, weil zum einen die Erweiterung der Firma Reckeweg ermöglicht werden soll und zum anderen darüber hinaus Gewerbefläche an der Riedwiese benötigt wird. Es soll nun einen Antrag der Fraktionen CDU, GLB und BfB geben, in dem die Gremien der MEGB gebeten und aufgefordert werden, dass mögliche Kaufverträge für dieses Gebiet eine Brecheranlage ausschließen, weil dies im Bebauungsplanverfahren nicht rechtssicher möglich ist.

Inwieweit diese Entscheidung die Pläne der Firma betrifft, die Interesse an der Fläche bekundet hat und die eine entsprechende Anlage dort – vorbehaltlich aller Prüfverfahren – errichten wollte, muss jetzt in weiteren Gesprächen erörtert werden. Die Koalition hält grundsätzlich an dem Ziel fest, Fehlheim, Schwanheim und Rodau durch Betriebsverlagerung verkehrlich zu entlasten.

Das Gebiet an der Riedwiese hat eine Gesamtgröße von rund fünf Hektar und befindet sich zwischen der A5 und dem Berliner Ring. Die dort bereits ansässige Firma Reckeweg plant eine Erweiterung, andere Unternehmen sollen an der Riedwiese angesiedelt werden.

Um die Beeinträchtigungen für die angrenzenden Bereiche möglichst klein zu halten, wurde bereits festgelegt, die Riedwiese als Gewerbegebiet und nicht als Industriegebiet auszuweisen. Die Ausweisung lediglich als Gewerbegebiet hat zur Folge, dass für die Lärmemissionen deutlich niedrigere – und damit strengere – Grenzwerte gelten als in einem Industriegebiet.

Die Koalition bringt daher folgenden Antrag ein:
1. Das Bebauungsplanverfahren BW 62 "An der Riedwiese Süd" wird mit dem Ziel der Ausweisung eines Gewerbegebietes in diesem Bereich fortgeführt.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bensheim lehnt die (mögliche) Errichtung bzw. den Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage in diesem Bereich ab.
3. Vor dem Hintergrund, dass die (mögliche) Errichtung bzw. der Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage im Bebauungsplanverfahren nicht rechtssicher verhindert werden kann, werden die Gremien und die Geschäftsführung der MEGB mbH gebeten und aufgefordert bei der Vermarktung der Flächen in diesem Bereich vertraglich sicherzustellen, dass keine Bauschuttrecyclinganlage errichtet und betrieben wird.

« Mitgliederversammlung zur Europawahl Wohnraum in Bensheim weiter schaffen »