Einen traurigen Anblick des Marktplatzes empfindet der Bürgermeisterkandidat der Grünen, Manfred Kern, laut seiner Stellungnahme in der Presse (BA vom 11. April). Dagegen sind viele Bensheimer seit einigen Monaten erfreut über den freien Blick auf die Kirche St. Georg. Der „Schorschblick“ ist kein trauriger Anblick, sondern soll erhalten bleiben, das ist die deutliche Meinung der Bürger und zentrale Zielsetzung bei der Gestaltung des Marktplatzes der Zukunft, wie die CDU-Fraktion mitteilt.

„Bürgermeister Rolf Richter setzt sich für eine zügige Planung ein, um mit passenden Baumaßnahmen zu beginnen und eine Belebung des Marktplatzes zu erreichen“, betont Stadtverordnete Petra Jackstein. „Von der Grünen Liste Bensheim war bisher keine Unterstützung für den 'Schorschblick' zu vernehmen und auch ihr Kandidat Kern scheint dem keine besondere Bedeutung beizumessen.“

Zudem befürwortet die GLB ein Bürgerbegehren, das sich gegen den begonnenen Prozess zur Entwicklung eines Konzeptes für den Marktplatz richtet. Es geht dabei um eine Änderung des Verfahrens beim Planungswettbewerb, die zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung führen würde. Noch im vergangenen Jahr hatten die Grünen jedoch dem Ablauf zugestimmt, wie er jetzt mit der Formulierung von Rahmenbedingungen für die städtebauliche Entwicklung umgesetzt wird.

Die öffentliche Diskussion über die Gestaltung des Marktplatzes wird zusammen mit dem Bürgernetzwerks fortgesetzt, wie es der Beschluss vorsieht. Die Christdemokraten betonen: Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden öffentlich vorgestellt, eine Bürgerversammlung ist vorgesehen, auch die Eckpunkte wurden schon unter Beteiligung der Bürger erarbeitet.

„Bei keinem anderen Vorhaben in den vergangenen Jahren wurden die Bürger schon bei der Sammlung von Ideen und ersten Ansätzen für die Planung so umfassend beteiligt wie bei der Gestaltung des Marktplatzes der Zukunft. Bei mehreren Veranstaltungen, an denen alle Interessierten teilnehmen konnten, wurden verschiedenste Aspekte und Vorschläge diskutiert, bis sich schließlich der größte gemeinsame Nenner ergeben hat“, fasst Stadtverordneter Henning Ameis zusammen.

Dieses Ergebnis der Diskussionen bietet eine breite Grundlage für die weitere Planung. Für die CDU bleibt Bürgerbeteiligung ein wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses wie auch grundsätzlich der Kommunalpolitik. Dazu gehöre auch, dass eine zeitnahe Umsetzung erwartet wird und Debatten nicht immer wieder von vorne anfangen sollen.

Bei der Entscheidung zum Stopp des Neubaus im vergangenen Sommer muss nach Meinung der Union jedem klar gewesen sein, dass sich daraus - berechtigt oder nicht - Zahlungsforderungen von Vertragspartnern ergeben könnten. Die im Nachgang erhobenen Vorwürfe in Bezug auf den Mietvertrag mit dem Café-Betreiber seien daher nicht verständlich.

Dies gilt insbesondere hinsichtlich der angeblich mangelnden Transparenz. Bei der MEGB, deren Tätigkeit betroffen ist, handelt es sich um eine privatrechtliche GmbH. Um gesellschaftsrechtliche Regelungen zu beachten, wurde ein Beirat eingerichtet. Diesem gehören Vertreter aller Fraktionen an, wie Stadtverordneter Feridun Bahadori in Erinnerung ruft: „Dort erhalten sie Informationen aus der Gesellschaft, um Vorgänge umfänglich bewerten zu können. Seit vielen Jahren läuft diese Arbeit ohne Beschwerden irgendeines Beteiligten.“

An der Sache vorbei geht der Vorwurf des Grünen-Kandidaten Kern, im Rathaus kenne man das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 10. März 2014 nicht. Die Richter hatten ein Auskunftsrecht der Stadtverordneten zu Angelegenheiten einer Eigengesellschaft bestätigt. Dementsprechend hat der Magistrat zuletzt im Februar die Fragen des Stadtverordneten Dr. Rolf Tiemann beantwortet, die potentielle Entschädigungen für den Fall der Nichterfüllung des Mietvertrages betrafen.

Nun hat der FWG-Vertreter weitere Fragen direkt an den Geschäftsführer der MEGB gerichtet. Dieser ist zur Auskunft nur gegenüber den Organen der Gesellschaft verpflichtet, so dass er eine Beantwortung im Beirat angeboten hat. Soweit rein interne Vorgänge betroffen sind, sieht auch das Verwaltungsgericht Gießen kein Auskunftsrecht der Stadtverordneten.

Alle Fragen zum Vertragsverhältnis der städtischen GmbH mit dem Café können allerdings im Beirat besprochen werden. Anstatt seine Fragen dort zu stellen, hat Herr Dr. Tiemann eine Teilnahme an dessen Sitzung ausgeschlagen und sucht den Konflikt in der Öffentlichkeit. Die CDU-Fraktion hat daher kein Verständnis für das Verhalten des Stadtverordneten der FWG. Offenbar geht es ihm nicht darum, ausführlich Auskunft zu erhalten, wie die Christdemokraten in einer Pressemitteilung feststellen.

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