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Bürgerhaus Bensheim: Haus für die Bürger
Bensheim braucht ein Bürgerhaus in zentraler Lage – so formuliert die CDU ihr Ziel für Planung und Konzept zu dem öffentlichen Gebäude. Die Christdemokraten sehen es als notwendig an, dieses schwierige Thema in den politischen Gremien öffentlich zu beraten, ebenso sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, sich sachlich zu informieren.
Ausschussberatung und Bürgerinformation
Auf Antrag der schwarz-grünen Koalition wurde der Magistrat beauftragt, eine Sondersitzung aller Ausschüsse für den 18. Januar 2012 vorzubereiten und alle derzeit vorliegenden Unterlagen vorzustellen – dazu zählen unter anderem die betriebswirtschaftlichen Zahlen der möglichen Varianten zur Zukunft des Bürgerhauses. Zudem wird zu einer Bürgerinformationsveranstaltung am 25. Januar 2012 eingeladen. Einen möglichen Grundsatzbeschluss, wie es beim Thema Bürgerhaus weiter gehen soll, könnte in der Stadtverordnetenversammlung am 9. Februar 2012 getroffen werden.
Grundhafte Sanierung erforderlich
Das heutige Bürgerhaus wurde zum damaligen Hessentag 1976 erbaut und eröffnet. 2007 hat es ein auf technische Gebäudeausstattung spezialisiertes Fachingenieur- und Architekturbüro eingehend baulich begutacht. Das Ergebnis: Eine Auflistung mit notwendigen Sanierungsmaßnahmen.
Um das gesamte bestehende Gebäude in einen betriebssichereren und nutzungsfähigen Zustand versetzen zu können, muss ein aufwendiges Brandschutzkonzept umgesetzt werden. Grundhafte Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten im Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektroinstallation sind erforderlich, um den heutigen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und sie dem Stand der Technik anzupassen. Mit diesen Arbeiten sind unabweisbare Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten an der inneren und äußeren Gebäudesubstanz (u.a. Fassade und Dach) verbunden. Hinzu kämen aktuell nicht näher zu spezifizierende Betonsanierungsmaßnahmen.
Die Herstellung barrierefreier Zugänge zu allen Räumlichkeiten, gehört ebenfalls zu den zwingend durchzuführenden baulichen Leistungen. Empfohlen wird eine energetische Optimierung.
Derzeit eingeschränkte Nutzung für jährlich 350.000 Euro
Um die Weiternutzung kurzfristig zu ermöglichen, wurden 2008 die wichtigsten Räume brandschutztechnisch auf das Notwendigste erneuert, die restlichen verschlossen und als "nicht nutzbar" definiert. Hierdurch sind aktuell etwa 35 Prozent des Bürgerhauses nicht verfügbar. Derzeit beträgt der Verlustausgleich für die Immobilie, der jährlich von der Stadt an die MEGB gezahlt wird, 350.000 Euro – für ein nur eingeschränkt nutzbares Bürgerhaus.
Hessentag ermöglicht Vorhaben
Der Handlungsbedarf sowie geänderte Anforderungen an die Nutzung waren der Anlass für Überlegungen zur Zukunft des Bürgerhauses. Die geforderten Nutzungsmöglichkeiten wurden 2008 im Rahmen einer Bürgerbeteiligung zusammen getragen, und daraus ein Raumprogramm erstellt. Aufgrund der damaligen Wirtschaftskrise erfolgte im Herbst 2009 ein Aussetzen weiterer Planungen.
Die Ausrichtung des Hessentages 2014 in Bensheim stellt inzwischen eine neue Situation dar. Die Lenkungsgruppe hat – unter Berücksichtigung der bereits geschaffenen Saalangebote in der Stadt – ein angepasstes Raumprogramm erarbeitet. Der ermittelte Bedarf weist eine Personenkapazität von rund 600 Personen auf, das entspricht einer Saalgröße zwischen einem Dorfgemeinschaftshaus und der bestehenden Weststadthalle liegt. In Bensheim gibt es hierfür keine Alternative, um die derzeit 150 Veranstaltungen pro Jahr im jetzigen Bürgerhaus weiter fortzuführen.
Der bevorstehende Hessentag, ein angepasstes Raumprogramm, die Lage des Bürgerhauses im zweiten Stadtumbaugebiet, die vorliegenden Lösungsvarianten, die betriebswirtschaftlichen Zahlen und die beiden städtebaulichen Studien zum Beauner Platz sind die aktuellen Grundlagen für eine Beratung und Entscheidung zur Zukunft des Bürgerhauses.
Nachhaltige Entscheidung erforderlich
Die CDU-Fraktion hat mit einer Vielzahl von Informationen beraten und die Alternativen intensiv abgewogen. Um den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden, ist eine vernünftige und nachhaltige Entscheidung für die Zukunft zu treffen. Das heißt, eine Reihe von zusammenhängenden Themen wie Verlustausgleich für die Immobilie an die MEGB, Minimierung der Aufwendungen und der Investitionssumme, Prüfung von Fördermitteloptionen, Erreichen einer optimalen Energieeffizienz für die Minimierung der künftigen Betriebskosten, Überlegungen für Synergien mit anderen Einrichtungen, barrierefreie Zugänge, Beseitigung von städtebaulichen Missständen, Umsetzen eines bedarfsorientierten Raumprogrammes, Abbilden notwendiger Funktionen und Qualitätsstandards und ein Nutzungskonzept im Sinne der Bürger in Einklang miteinander zu bringen – nicht zuletzt auch mit den finanziellen Möglichkeiten der Stadt.
Abwarten ist keine Option
"Nichts tun" würde bedeuten, die oben beschriebenen Maßnahmen aufzuschieben und abzuwarten, bis sie früher oder später zwingend abgearbeitet werden müssen. Mit der Folge, dass eine Unterstützung durch Dritte dann nicht mehr gegeben ist und die Aufwendungen alleine aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren wären.
Auch das derzeitige günstige Zinsniveau könnte in Zukunft eventuell nicht mehr vorhanden sein. Eine Verschiebung würde unbekannte Kosten und ungewisse Finanzierungsgrößen mit einem hohen Maß an baulichen Risiken bergen.
Neubau auf dem Hoffart-Gelände
Der Vergleich der beiden weiteren Varianten "Modernisieren" und "Neubau" zeigt, dass ein nachhaltiges und städtebauliches Gesamtkonzept nur mit einem Neubau auf dem Hoffart- Gelände zu erreichen wäre.
Beide Varianten setzen eine Saalgröße voraus, wie sie derzeit vorgehalten wird. Die Umsetzung auf dem Hoffart-Gelände wurde diesbezüglich von Planern und dem Gestaltungsbeirat geprüft, sie ist im Zusammenhang mit dem zur Verfügung stehenden Grundstück machbar.
Sowohl die Investitionskosten als auch der jährliche Verlustausgleich der Immobilie ist beim Neubau geringer als bei einer Modernisierung. Eingerechnet wurde nur die derzeit in der Höhe sichere bekannte Förderquote, nur bei einem Neubau besteht die Chance auf eine zusätzliche Förderung. Dies bedeutet, dass jede weitere Erhöhung der Förderquote die Schere zwischen "Modernisierung" und "Neubau" weiter öffnet, zugunsten eines "Neubaus".
Nachteile der Modernisierung
Dabei sind in der Variante "Modernisierung" zwei Aspekte derzeit nicht in den Investitionskosten enthalten: Einmal der unbekannte Umfang einer erforderlichen Betonsanierung und zweitens der noch nicht bekannte Aufwand zum Einhalten der neuen Energieeinsparverordnung. Beides würde sich negativ auf die Kosten für eine Modernisierung auswirken.
Durch einen Neubau wird ein bedarfsorientiertes Raumprogramm für die vorgesehene Nutzung umgesetzt. Bei einer Modernisierung müssten Aufteilung und Zuschnitt der Räume im bestehenden Bürgerhaus weitgehend erhalten bleiben.
Vorteile des Neubaus
Weiter werden durch einen möglichen Neubau städtebauliche Missstände beseitigt, die derzeit auf dem brachliegenden Hoffart-Gelände und im Quartier vorzufinden sind. Eine mögliche Anbindung durch ein gemeinsames Foyer mit dem Parktheater könnte Synergien bringen, wie zum Beispiel die barrierefreie Zugänglichkeit für beide Veranstaltungsstätten, die Vorhaltung von Toilettenanlagen im Obergeschoss des Parktheaters oder der optimierte Personaleinsatz.
Stand: 3. Januar 2012
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