Die Beteiligung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger an der Meinungsbildung zur Zukunft des Bürgerhauses sieht die CDU als wichtig an. Schließlich handele es sich um ein – nicht zuletzt finanziell – bedeutendes Thema für die Stadt. Aber die Argumentation müsse mit aussagekräftigen Zahlen und vollständiger Kostenbetrachtung geführt werden.
"Für die CDU sind die langfristigen Belastungen für den städtischen Haushalt entscheidendes Kriterium bei der Abwägung zwischen Neubau und Sanierung des bestehenden Gebäudes", sagt Stadtverordneter Bernd Emig. "Eine Festlegung auf den Erhalt des Bürgerhauses ohne Berücksichtigung aller Kosten wird hingegen einer sparsamen Verwendung von Geldern nicht gerecht."
Der jetzige Standpunkt der neuen Bürgerinitiative kann mit der Position verglichen werden, welche die Christdemokraten vor der intensiven Befassung mit dem Thema eingenommen hatten. Ziel war zunächst die umfassende Erneuerung des vorhandenen Bürgerhauses, um den Betrieb dauerhaft fortsetzen zu können. Um keine Lösungsmöglichkeit unbeachtet zu lassen, wurde von den Kommunalpolitikern auch ein Neubau als Alternative beleuchtet und die Kosten verglichen. Das Ergebnis: Langfristig günstiger ist ein neues Gebäude.
Um eine verantwortungsbewusste Entscheidung fällen zu können, müssen neben den reinen Investitions- auch die jährlichen Folgekosten für Finanzierung und Betrieb betrachtet werden. Dem würden diejenigen nicht gerecht, die für eine Minimalsanierung nur Investitionskosten von drei Millionen Euro ansetzen und diese mit Kosten von acht Millionen Euro für einen Neubau vergleichen.
Für den städtischen Haushalt sei nämlich nicht eine einmalige Ausgabe, sondern der Finanzierungsbedarf für das Bürgerhaus über die nächsten Jahrzehnte entscheidend, erläutert die CDU-Fraktion. Bei der langfristigen Betrachtung zeige sich, dass für eine Minimalsanierung jährlich 650.000 Euro aufzuwenden seien, für einen Neubau hingegen nur 510.000 Euro – alle Kosten einschließlich der Investition eingerechnet.
"Eine reine Sanierung würde die Stadt dauerhaft finanziell stärker belasten. Noch dazu wären nur die notwendigsten Arbeiten berücksichtigt, aber nicht der Handlungsbedarf angesichts hoher Betriebskosten, veralteter Haustechnik, unzureichendem Wärmeschutz und möglicherweise erforderlicher Betonsanierung", berichtet Stadtverordneter Dr. Peter Schwalbach. "Bei einer Minimalsanierung wären bereits in wenigen Jahren weitere kostenintensive Maßnahmen erforderlich. Verschoben ist nicht aufgehoben – auch nicht beim Bürgerhaus."
Diese erforderlichen weiteren Investitionen müssten bei einer ehrlichen Betrachtung als Rückstellungen in den jährlichen Finanzierungsbetrag einfließen. Deshalb falle die Summe in der genannten Höhe aus. Im Vergleich zu einer Sanierung sinke wiederum bei einem Neubau der Aufwand für die laufenden Betriebskosten. Beispielsweise ermögliche allein eine bessere Energieeffizienz schon ein jährliches Einsparpotential von mehr als 40.000 Euro – erfordere aber zunächst entsprechende Investitionen, die sich langfristig auszahlen.
Klar stellt die CDU-Fraktion: Die Behauptung, das vorhandene Bürgerhaus sei "heruntergewirtschaftet" worden, stimmt nicht. In die Bauunterhaltung habe man nämlich in der Vergangenheit fortlaufend investiert, die technischen Anlagen turnusgemäß gewartet. Jedoch stünden nach über 30 Jahren grundlegende Erhaltungsarbeiten an dem Veranstaltungsgebäude an – insbesondere haben sich die Vorgaben für den Brandschutz geändert, die Lebensdauer der technischen Anlagen ist nicht beliebig verlängerbar.
Der Handlungsbedarf ergibt sich aus altersbedingt erforderlicher Erneuerung von Heizungs- bis Sanitäranlagen, aber auch mangelnder Barrierefreiheit und geänderten Nutzungsanforderungen. Gerade deshalb sei nun eine dauerhaft wirksame Abarbeitung erforderlich und eine Verschiebung nicht sinnvoll.